Stiftungszweck
Auszug aus der Satzung
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
- Die Stiftung führt im Namen – JUST – Jugendstiftung Sachsen.
- Ihr Sitz ist in Chemnitz. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
§ 2 Zweck
- Zweck der Stiftung ist die Förderung
- der Jugendhilfe und
- des bürgerschaftlichen Engagements.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht:
- durch die Unterstützung, Initiierung sowie Durchführung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit sowie
- durch die Unterstützung, Initiierung sowie Durchführung von Projekten zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
2. Die Stiftung kann wissenschaftliche Projekte im vorgenannten Sinne fördern, sofern ihr dafür Mittel zur Verfügung stehen.
§ 3 Einschränkungen
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen zwecke verwendet werden.
§ 4 Vermögen der Stiftung
- Das Grundstockvermögen beträgt zum Zeitpunkt der Genehmigung der Stiftung fünfhunderttausend Deutsche Mark; es ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.
- Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen des Stifters oder Dritter, die hierfür bestimmt sind, erhöht werden. Die Stiftung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, solche Zustiftungen anzunehmen.